Allgemeine Geschäfts- und Reisebedingungen der  M-TOURS Erlebnisreisen GmbH (nachstehend M-TOURS Erlebnisreisen genannt)

Die nachstehenden Reisebedingungen werden Bestandteil des zwischen M-TOURS Erlebnisreisen und dem Kunden geschlossenen Vertrages 6  und ergänzen insoweit die gesetzlichen Bestimmungen. 

Sofern in den nachstehenden Bedingungen der Begriff „dauerhafter Datenträger“ verwendet wird, ist darunter gemäß § 126b BGB jedes Medium zu verstehen, dass es dem Empfänger ermöglicht, eine auf dem Datenträger befindliche, an ihn persönlich gerichtete Erklärung so aufzubewahren oder zu speichern, dass sie ihm während eines für ihren Zweck angemessenen Zeitraums zugänglich ist, und das geeignet ist, die Erklärung unverändert wiederzugeben. Hierzu zählen unter anderem USB-Sticks, CD-ROMs, DVDs, Papier, E-Mails, Speicherkarten und Computerfestplatten

 

M-TOURS Erlebnisreisen als Reiseveranstalter

  1. Abschluss des Reisevertrages 

1.1 Mit der Anmeldung bietet der Kunde M-TOURS Erlebnisreisen den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Die Anmeldung kann schriftlich, mündlich, fernmündlich oder auf elektronischem Weg (E-Mail, Internet) vorgenommen werden, nachdem der Kunde von M-TOURS Erlebnisreisen i.S. des Art. 250 §§ 1-3 EGBGB ordnungsgemäß informiert wurde.

1.2 Die Anmeldung erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der Anmeldung mit aufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtungen der Anmelder wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht, sofern er eine entsprechende gesonderte Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat. 

1.3 Die Anmeldung kann schriftlich, mündlich, fernmündlich oder auf elektronischem Weg (E-Mail, Internet) vorgenommen werden, nachdem der Kunde vom Reiseveranstalter i.S. des Art. 250 §§ 1-3 EGBGB ordnungsgemäß informiert wurde.

1.4 Der Vertrag kommt mit der Annahme durch M-TOURS Erlebnisreisen zustande. Die Annahme bedarf keiner bestimmten Form. Bei oder unverzüglich nach Vertragsabschluss wird M-TOURS Erlebnisreisen dem Kunden die den gesetzlichen Vorgaben entsprechende Reisebestätigung auf einem dauerhaften Datenträger übermitteln bzw. in den Fällen des Art. 250 § 6 I EGBGB in Papierform aushändigen. 

1.5 Weicht der Inhalt der Bestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot von M-TOURS Erlebnisreisen vor, an das M-TOURS Erlebnisreisen für die Dauer von 10 Tagen gebunden ist. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebotes zustande, sofern M-TOURS Erlebnisreisen auf die Änderungen hingewiesen und im Übrigen seine vorvertraglichen Informationspflichten gem. Art. 250 §§ 1-3 EGBGB erfüllt hat. Die Annahme des Kunden erfolgt durch ausdrückliche Erklärung, Anzahlung oder vollständige Zahlung gegenüber M-TOURS Erlebnisreisen. 

1.6 M-TOURS Erlebnisreisen weist darauf hin, dass nach den gesetzlichen Vorschriften bei Pauschalreiseverträgen, die im sogenannten Fernabsatz abgeschlossen wurden (z.B. über Briefe, Telefonanrufe, E-Mails, Telemedien oder Online-Dienste), kein Widerrufsrecht besteht, sondern lediglich die gesetzlichen Rücktritts- und Kündigungsrechte (siehe hierzu auch Ziffer 6.). Ein Widerrufsrecht besteht jedoch, wenn der Kunde den Vertrag über Reiseleistungen nach § 651a BGB außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen hast, es sei denn, die Verhandlungen, auf denen der Vertragsschluss beruht, sind auf vorhergehenden Wunsch des Kunden geführt worden; im letztgenannten Fall besteht ebenfalls kein Widerrufsrecht.

 

  1. Bezahlung

2.1 M-TOURS Erlebnisreisen hat zur Sicherung der Kundengelder eine Insolvenzversicherung bei Deutscher Reisesicherungsfonds GmbH, Sächsische Straße 1, 10707 Berlin, abgeschlossen.

2.2 Mit Zustandekommen des Reisevertrages und der Aushändigung des Sicherungsscheines im Sinne von §§ 651r, 651t BGB, der Namen und Kontaktdaten des Kundengeldabsicherers in klarer, verständlicher und hervorgehobener Weise enthält, hat der Kunde in der Regel eine Anzahlung in Höhe von 20% des Reisepreises zuzüglich etwaiger Kosten einer abgeschlossenen Versicherung zu leisten. Liegt dem Reisevertrag ein individuell unterbreitetes Angebot zugrunde, gilt abweichend von dieser Regelung die dort ausgewiesene Anzahlungshöhe. Von M-TOURS Erlebnisreisen lediglich vermittelte Leistungen können je nach Zahlungsbedingungen der Leistungsträger abweichende Fälligkeiten haben, über die der Kunde vor Vertragsschluss informiert wird. 

2.3 Abweichend von Ziff. 2.2 kann der volle Reisepreis für eine Pauschalreise auch ohne die Aushändigung eines Sicherungsscheins verlangt werden, wenn die Reise nicht länger als 24 Stunden dauert, keine Übernachtung eingeschlossen ist und der Reisepreis 500 EUR nicht übersteigt.

2.4 Die Anzahlung ist sofort nach Rechnungserhalt und Aushändigung des Sicherungsscheines fällig. Der restliche Reisepreis ist 4 Wochen vor Abreise fällig, sofern die Reise nicht mehr aus den Gründen von Ziff 9.b abgesagt werden kann. Bei Überweisungen aus dem Ausland hat der Kunde die zusätzlich anfallenden Gebühren für Auslandsüberweisungen vollständig zu tragen. Bei Buchungen, die weniger als zwei Wochen vor Reiseantritt vorgenommen werden, ist der gesamte Reisepreis nach Aushändigung der Rechnung inkl. des Sicherungsscheines fällig. 

2.5 Prämien für vermittelte Versicherungen, Rücktrittsentschädigungen, Bearbeitungs- und Umbuchungsgebühren sind jeweils sofort fällig. Aufwendungen für das Besorgen von Visa (z.B. Visagebühren) werden, sobald der Kunde M-TOURS Erlebnisreisen mit der Visabeantragung beauftragt hat, ebenfalls unmittelbar in Rechnung gestellt und fällig.

2.6 Die Reiseunterlagen werden ausschließlich nach erfolgter Gutschrift des gesamten Reisepreises auf dem Konto von M-TOURS Erlebnisreisen ausgehändigt oder zugesandt. Bis zur vollständigen Bezahlung des Reisepreises steht M-TOURS Erlebnisreisen gegenüber dem Kunden ein Leistungsverweigerungsrecht zu.

2.7 Leistet der Kunde die Anzahlung und/oder die Restzahlung nicht fristgerecht, so ist M-TOURS Erlebnisreisen berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Reisevertrag zurückzutreten und dem Kunden die Rücktrittskosten gemäß Ziffer 6 zu berechnen.

M-TOURS Erlebnisreisen behält sich vor, die durch die Nicht- bzw. die unvollständige Zahlung anfallenden Mehrkosten (z. B. Bankgebühren, Rücklastschriftgebühren, etc.) weiterzubelasten und bei erfolgter Mahnung eine Mahnkostenpauschale von 3 € zu erheben.

Es bleibt dem Kunden unbenommen, den Nachweis zu führen, dass keine oder wesentlich niedrigere Kosten entstanden sind.

2.8 Bei kurzfristigen Buchungen, d.h., wenn zwischen Buchung und Reisebeginn 28 Tage oder weniger liegen, ist der Reisepreis Zug um Zug gegen Aushändigung der Reiseunterlagen und des Sicherungsscheines zu zahlen.

2.9 Bei Währungsumrechnungen gilt der Kurs des Abrechnungsdatums und nicht der des Datums der Buchung. M-TOURS Erlebnisreisen haftet nicht für Kursdifferenzen. Bei Belastung im Ausland können zusätzliche Gebühren von der Bank erhoben werden.

 

  1. Leistungen

3.1 Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich ausschließlich aus der Leistungsbeschreibung von M-TOURS Erlebnisreisen sowie aus den entsprechenden Angaben in der Reisebestätigung und den gemäß Art. 250 § 3 EGBGB gemachten Angaben. Etwaige Nebenabreden bedürfen der ausdrücklichen Bestätigung von M-TOURS Erlebnisreisen auf einem dauerhaften Datenträger.

3.2 Hotel-, Orts- oder Schiffsprospekte, die nicht von M-TOURS Erlebnisreisen herausgegeben werden, sind für M-TOURS Erlebnisreisen nicht bindend.

3.3 Dritte sind nicht befugt, von den Reisebedingungen oder den Ausschreibungen von M-TOURS Erlebnisreisen abweichende Zusagen zu machen und/oder Vereinbarungen zu treffen. Besondere Kundenwünsche müssen durch M-TOURS Erlebnisreisen ausdrücklich schriftlich bestätigt werden, um Vertragsbestand M-TOURS Erlebnisreiseneil zu werden.

3.4 Leistungen, die als Fremdleistungen direkt vom Kunden bei Drittunternehmen gebucht werden, gehören nicht zum Leistungsumfang von M-TOURS Erlebnisreisen (z. B. Sportveranstaltungen, Ausflüge, Rundfahrten, Ausstellungen, etc.).

 

  1. Leistungsänderungen

4.1 M-TOURS Erlebnisreisen behält sich ausdrücklich vor, aus sachlich berechtigten, erheblichen und nicht vorhersehbaren Gründen vor Vertragsschluss eine Änderung oder Abweichung der Angaben in der jeweiligen Leistungsbeschreibung zu erklären.

4.2 M-TOURS Erlebnisreisen verpflichtet sich, den Kunden über Leistungsänderungen oder -abweichungen unverzüglich gem. § 651f II BGB auf einem dauerhaften Datenträger in Kenntnis zu setzen. Im Falle einer erheblichen Änderung der Reise ist der Kunde berechtigt, ohne Kosten vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn M-TOURS Erlebnisreisen in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Kunden anzubieten. Der Kunde hat diese Rechte unverzüglich nach Erhalt der Mitteilung über die Änderung gegenüber M-TOURS Erlebnisreisen geltend zu machen.

4.3 Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. 

 

  1. Preisänderungen

M-TOURS Erlebnisreisen behält sich vor, den im Reisevertrag vereinbarten Preis im Falle der Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen wie Hafen- oder Flughafengebühren, Sicherheitsgebühren im Zusammenhang mit der Beförderung, Einreise-, Aufenthalts- und Eintrittsgebühren oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse entsprechend wie folgt zu ändern:

5.1 Erhöhen sich die bei Abschluss des Reisevertrages bestehende Beförderungskosten, insbesondere die Treibstoffkosten, so kann M-TOURS Erlebnisreisen den Reisepreis nach Maßgabe der nachfolgenden Berechnung erhöhen:

  1. a) Bei einer auf den Sitzplatz bezogenen Erhöhung kann M-TOURS Erlebnisreisen vom Kunden den Erhöhungsbetrag verlangen.
  2. b) In anderen Fällen werden die vom Beförderungsunternehmen pro Beförderungsmittel geforderten, zusätzlichen Beförderungskosten durch die Zahl der Sitzplätze des vereinbarten Beförderungsmittels geteilt. Den sich so ergebenden Erhöhungsbetrag für den Einzelplatz kann M-TOURS Erlebnisreisen vom Kunden verlangen.

5.2 Werden die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Abgaben wie Hafen- oder Flughafengebühren, Sicherheitsgebühren im Zusammenhang mit der Beförderung; Einreise-, Aufenthalts- und Eintrittsgebühren gegenüber M-TOURS Erlebnisreisen erhöht, so kann der Reisepreis um den entsprechenden, anteiligen Betrag heraufgesetzt werden.

5.3 Bei einer Änderung der Wechselkurse nach Abschluss des Reisevertrags kann der Reisepreis in dem Umfange erhöht werden, in dem sich die Reise dadurch für M-TOURS Erlebnisreisen verteuert hat.

5.4 Im Falle einer nachträglichen Änderung des Reisepreises hat M-TOURS Erlebnisreisen den Kunden unverzüglich, spätestens jedoch 21 Tage vor Reiseantritt, davon in Kenntnis zu setzen. Preiserhöhungen nach diesem Zeitpunkt sind nicht zulässig. Bei Preiserhöhungen um mehr als 8% ist der Kunde berechtigt vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn M-TOURS Erlebnisreisen eine solche Reise ohne Mehrpreis anbieten kann. Der Kunde hat diese Rechte unverzüglich nach der Erklärung der Änderung des Reisepreises durch M-TOURS Erlebnisreisen geltend zu machen. Dem Kunden wird empfohlen, dies auf einem dauerhaften Datenträger zu erklären.

5.5 M-TOURS Erlebnisreisen ist gem. § 651f IV BGB verpflichtet, bei einer Verringerung der unter Ziff. 5.1-5.3 genannten Kosten den daraus resultierenden und vom Kunden bezahlten Mehrbetrag unter Abzug der tatsächlich entstandenen Verwaltungskosten an den Kunden zu erstatten.

 

  1. Reiserücktritt durch den Kunden

6.1 Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Der Rücktritt ist gegenüber M-TOURS Erlebnisreisen zu erklären. Sofern die Reise über einen Reisevermittler gebucht wurde, kann der Rücktritt auch diesem gegenüber erklärt werden. Maßgebend ist der Zugang der Rücktrittserklärung. Der Rücktritt ist grundsätzlich formlos möglich. Dem Kunden wird jedoch empfohlen, den Rücktritt auf einem dauerhaften Datenträger zu erklären. 

6.2 Bei einem Rücktritt des Kunden vor Antritt der Reise steht M-TOURS Erlebnisreisen anstelle des Reisepreises eine Rücktrittsentschädigung zu (§ 651h BGB), sofern M-TOURS Erlebnisreisen den Rücktritt nicht zu vertreten hat und/oder keine unvermeidbaren, außergewöhnlichen Umstände i.S.d. § 651h III BGB vorliegen, die die Durchführung der Reise oder die Beförderung von Personen an den Bestimmungsort erheblich beeinträchtigen. Umstände sind unvermeidbar und außergewöhnlich, wenn sie nicht der Kontrolle der Partei unterliegen, die sich hierauf beruft und ihre Folgen sich auch dann nicht hätten vermeiden lassen, wenn alle zumutbaren Vorkehrungen getroffen worden wären.

6.3 M-TOURS Erlebnisreisen kann anstelle des konkret berechneten Entschädigungsanspruchs die folgende pauschalierte Rücktrittsentschädigung geltend machen:

  1. a) Busreisen

bis 30 Tage vor Reisebeginn 25%

ab 29. -22. Tag vor Reisebeginn 30%

ab 21. – 15. Tag vor Reisebeginn 40%

ab 14. – 10. Tag vor Reisebeginn 55%

ab 9. – 7. Tag vor Reisebeginn 75%

ab 6.– 2. Tag vor Reisebeginn 80%

ab 1. Tag vor Reisebeginn bis Reiseantritt 90% des Reisepreises

  1. b) Flugreisen Europa

bis 61 Tage vor Reisebeginn 10%

ab 60. - 46. Tag vor Reisebeginn 30%

ab 45. - 31. Tag vor Reisebeginn 60%

ab 30. - 15. Tag vor Reisebeginn 70%

ab 14. - 2. Tag vor Reisebeginn 80%

am Tag der Abreise oder bei Nichtantritt (no-show) 90% des Reisepreises

  1. c) Schiffspauschalreise
    bis 90 Tage vor Reiseantritt 20 %

ab 89. - 31. Tag vor Reisebeginn 40%

ab 30.  - 15. Tag vor Reisebeginn 60%

ab 14. - 2. Tag vor Reisebeginn 85%

am Tag der Abreise oder bei Nichtantritt (no-show) 90 % des Reisepreises

  1. d) Zugpauschalreisen

bis 45 Tage vor Reiseantritt 10 %

ab 44. - 30. Tag vor Reisebeginn 30%

ab 30.  - 15. Tag vor Reisebeginn 50%

ab 14. Tag vor Reisebeginn 75%

am Tag der Abreise oder bei Nichtantritt (no-show) 90 % des Reisepreises

  1. f) Pauschalreisen mit eigener Anreise sowie Reisen in Verbindung mit Eintrittskarten

bis zum 30. Tag vor Reisebeginn 25%

ab 29. -22. Tag vor Reisebeginn 30%

ab 21. – 15. Tag vor Reisebeginn 40%

ab 14. – 10. Tag vor Reisebeginn 55%

ab 9. – 7. Tag vor Reisebeginn 75%

ab 6.– 2. Tag vor Reisebeginn 80%

ab 1. Tag vor Reisebeginn bis Reiseantritt 90 % des Reisepreises.

6.4 Zusätzlich kann der Preis vermittelter Leistungen (z.B. Versicherungen, Visa) in voller Höhe anfallen.

6.5 Bei einer Berechnung nach Ziff. 6.3 bleibt dem Kunden unbenommen, den Nachweis zu führen, dass M-TOURS Erlebnisreisen im Zusammenhang mit dem Rücktritt keine oder wesentlich geringere Kosten entstanden sind.

6.6 M-TOURS Erlebnisreisen kann anstelle der unter Ziff. 6.3 genannten Pauschalen einen konkret berechneten Entschädigungsanspruch als Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und für seine Aufwendungen geltend machen, sofern der M-TOURS Erlebnisreisen entstandene Schaden deutlich höher ausfällt, als die unter Ziff. 6.3 genannten Pauschalen. Maßgeblich für die Berechnung des Ersatzes ist der Reisepreis unter Abzug der ersparten Aufwendungen und etwaigen anderweitigen Verwendungen der Reiseleistungen. In diesem Fall wird M-TOURS Erlebnisreisen die konkrete Entschädigung berechnen und begründen.

6.7 Sollte der Kunde die Reise nicht antreten können, kann er innerhalb einer angemessenen Frist vor Reisebeginn auf einem dauerhaften Datenträger erklären, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt. Die Erklärung ist in jedem Fall rechtzeitig, wenn sie M-TOURS Erlebnisreisen nicht später als sieben Tage vor Reisebeginn zugeht. M-TOURS Erlebnisreisen kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser Dritte die vertraglichen Reiseerfordernisse nicht erfüllt oder die Ersetzung nicht durchführbar ist. Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, haften er und der Kunde M-TOURS Erlebnisreisen als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten. M-TOURS Erlebnisreisen darf eine Erstattung von Mehrkosten nur fordern, wenn und soweit diese angemessen und tatsächlich entstanden sind. M-TOURS Erlebnisreisen hat dem Kunden einen Nachweis darüber zu erteilen, in welcher Höhe durch den Eintritt des Dritten Mehrkosten entstanden sind.

 

  1. Umbuchungen

7.1 Ein Anspruch des Kunden, nach Vertragsabschluss, auf Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft, der Beförderungsart oder der Fluggesellschaft besteht nicht, sofern M-TOURS Erlebnisreisen seine vorvertraglichen Informationspflichten gem. Art. 250 §§ 1-3 EGBGB erfüllt hat. Sollen auf Wunsch des Kunden nach Vertragsabschluss und bis zum 60. Tag vor Reiseantritt Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft, der Beförderungsart oder der Fluggesellschaft vorgenommen werden, wird M-TOURS Erlebnisreisen dem Kunden die tatsächlich anfallenden Kosten pro Kunden berechnen. Zusätzlich gilt ein Bearbeitungsentgelt von € 30,00 pro Person als vereinbart.

7.2 Umbuchungswünsche des Kunden, die ab dem 59. Tag vor Reiseantritt erfolgen, können, sofern ihre Durchführung überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt vom Reisevertrag gemäß Ziffer 6. zu den dort genannten Bedingungen und gleichzeitiger Neuanmeldung durchgeführt werden. Dieses gilt nicht bei Umbuchungswünschen, die nur geringfügige Kosten verursachen.

7.3 Umbuchungswünsche/Änderungen, die nur geringfügige Kosten verursachen, werden mit € 30 pro Person in Rechnung gestellt. Geringfügige Änderungen sind z.B. Änderung der Verpflegungsleistung, der Zimmerkategorie oder Ähnliches.

7.4 Umbuchungswünsche hinsichtlich des Reiseziels sind grundsätzlich nur durch den Rücktritt vom Reisevertrag (Storno) zu den in Ziffer 6. genannten Bedingungen und nachfolgendem Neuabschluss möglich. 

7.5 Es bleibt dem Kunden unbenommen, den Nachweis zu führen, dass M-TOURS Erlebnisreisen keine oder wesentlich niedrigere Kosten entstanden sind.

 

  1. Nicht in Anspruch genommene Leistungen

Nimmt der Kunde aus von M-TOURS Erlebnisreisen nicht zu vertretenden Gründen einzelne Leistungen nicht in Anspruch, so besteht kein Anspruch des Kunden auf anteilige Rückerstattung. M-TOURS Erlebnisreisen wird sich jedoch um Erstattung bei dem jeweiligen Leistungsträger bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um unerhebliche Leistungen handelt oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen.

 

  1. Rücktritt und Kündigung durch M-TOURS Erlebnisreisen

M-TOURS Erlebnisreisen kann in folgenden Fällen vor Antritt der Reise vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise den Reisevertrag kündigen:

  1. a) Ohne Einhaltung einer Frist, wenn der Reisende die Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnung nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigt M-TOURS Erlebnisreisen deshalb den Vertrag, so behält M-TOURS Erlebnisreisen den Anspruch auf den Reisepreis, muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die er aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt werden.
  2. b) Bei Nichterreichen einer ausgeschriebenen Mindestteilnehmerzahl, wenn in der Reiseausschreibung für die entsprechende Reise auf eine Mindestteilnehmerzahl und die Frist, binnen derer der Rücktritt durch M-TOURS Erlebnisreisen möglich ist, hingewiesen wurde, in der im Vertrag bestimmten Frist, spätestens jedoch

- 20 Tage vor Reisebeginn bei einer Reisedauer von mehr als 6 Tagen,

- 7 Tage vor Reisebeginn bei einer Reisedauer von mindestens 2 und höchsten 6 Tagen

- 48 Stunden vor Reisebeginn bei einer Reisedauer von weniger als 2 Tagen.

In jedem Fall ist M-TOURS Erlebnisreisen verpflichtet, den Kunden unverzüglich nach Eintritt der Voraussetzung für die Nichtdurchführung der Reise hiervon in Kenntnis zu setzen und ihm die Rücktrittserklärung unverzüglich zuzuleiten. Bereits geleistete Zahlungen auf den Reisepreis erhält der Kunde zurück.

 

  1. Haftung von M-TOURS Erlebnisreisen

10.1 M-TOURS Erlebnisreisen haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für die gewissenhafte Reisevorbereitung, die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger und die ordnungsgemäße Erbringung der bestätigten Reiseleistungen auf der Grundlage des jeweiligen Angebotes.

10.2 M-TOURS Erlebnisreisen haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die nicht Bestandteil des Reisevertrages sind und/oder die der Reisende ohne Vermittlung von M-TOURS Erlebnisreisen direkt gebucht und in Anspruch genommen hat (z.B. Veranstaltungen, Ausflüge, Besuche, etc.).

10.3 Die vertragliche Haftung von M-TOURS Erlebnisreisen ist bei anderen als Körperschäden auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden des Kunden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder soweit M-TOURS Erlebnisreisen für einen dem Kunden entstehenden Schaden allein wegen einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen (beispielsweise Leistungsträger) verantwortlich ist. Möglicherweise darüber hinausgehende Ansprüche aufgrund internationaler Abkommen bleiben von der Beschränkung unberührt.

10.4 Für alle gegen M-TOURS Erlebnisreisen gerichteten Schadensersatzansprüche aus unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, ist die Haftung auf die Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt, ausgenommen darüber hinausgehende Ansprüche aufgrund internationaler Abkommen.

10.5 Gelten für eine von einem Leistungsträger zu erbringende Reiseleistung internationale Übereinkommen oder auf solchen beruhende gesetzliche Vorschriften, nach denen ein Anspruch auf Schadensersatz nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen entsteht oder geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist, so kann sich M-TOURS Erlebnisreisen hierauf berufen.

10.6 Sofern M-TOURS Erlebnisreisen vertraglicher Luftfrachtführer ist, regelt sich
die Haftung von M-TOURS Erlebnisreisen nach den Bestimmungen des Luftverkehrsgesetzes, dem
Abkommen von Warschau in der Fassung von Den Haag, soweit dieses noch Anwendung findet, oder insbesondere des Montrealer Übereinkommens. Kommt M-TOURS Erlebnisreisen die Stellung eines vertraglichen Reeders zu, so regelt sich die
Haftung nach den jeweils anwendbaren besonderen internationalen Abkommen oder auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften (z. B. nach den Bestimmungen des HGB sowie nach den Bestimmungen des Binnenschifffahrtsgesetzes).

10.7 Die Beteiligung an Sport- und anderen Ferienaktivitäten muss der Kunde selbst verantworten. Sportanlagen, Geräte und Fahrzeuge sollte der Kunde vor Inanspruchnahme überprüfen. Für Unfälle, die bei Sportausübungen und anderen Ferienaktivitäten auftreten, haftet M-TOURS Erlebnisreisen nur, wenn M-TOURS Erlebnisreisen ein Verschulden trifft.

 

  1. Versicherungen

Sofern nicht anders erwähnt, sind im Reisepreis keine Versicherungen eingeschlossen. 

M-TOURS Erlebnisreisen empfiehlt dem Kunden ausdrücklich den Abschluss folgender Versicherungen:

 

  • Reiserücktrittskostenversicherung,
  • Reisegepäckversicherung,
  • Reiseabbruchversicherung,
  • Reiseunfallversicherung,
  • Reisekrankenversicherung/Auslandskrankenversicherung.

 

  1. Obliegenheiten des Kunden/Fristen

12.1 Der Kunde hat M-TOURS Erlebnisreisen umgehend davon in Kenntnis zu setzen, wenn er die erforderlichen Reiseunterlagen (Flugscheine, Leistungsgutscheine, Rail & Fly Pick-up Nummern und Reiseinformationen) spätestens 5 Werktage (mit Ausnahme von Ziff. 1.5) vor Reiseantritt nicht erhalten hat. In diesem Fall werden die Reiseunterlagen, Zahlungseingang bei M-TOURS Erlebnisreisen vorausgesetzt, sofort per E-Mail zugesand M-TOURS Erlebnisreisen.

12.2 Werden Reiseleistungen nicht vertragsgemäß erbracht, kann der Kunde Abhilfe verlangen. Der Kunde ist verpflichtet, M-TOURS Erlebnisreisen einen aufgetretenen Reisemangel unverzüglich anzuzeigen. Die Anzeige hat gegenüber der Reiseleitung vor Ort, deren Kontaktdaten in den Reiseunterlagen stehen, zu erfolgen. Ist eine Reiseleitung nicht vorhanden oder erreichbar, so sind etwaige Reisemängel M-TOURS Erlebnisreisen an deren Sitz zur Kenntnis zu geben (Anschrift siehe Ziff. 23).

Vertragliche Minderungsansprüche (§ 651m BGB) und Schadensersatzansprüche (§ 651n BGB) sind ausgeschlossen, sofern der Kunde die Mängelanzeige schuldhaft unterlässt. M-TOURS Erlebnisreisen kann die Abhilfe auch in der Weise schaffen, dass eine gleichwertige oder höhere Ersatzleistung erbracht wird, soweit dies für den Kunden zumutbar ist. Zur Abhilfe ist M-TOURS Erlebnisreisen nicht verpflichtet, wenn der Reisemangel bewusst wider Treu und Glauben herbeigeführt wurde bzw. die Abhilfe eine unzulässige Vertragsänderung darstellt. Die örtliche Reiseleitung ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dieses möglich ist. Sie ist jedoch nicht befugt, Ansprüche des Kunden anzuerkennen.

12.3 Will der Kunde den Reisevertrag wegen eines Reisemangels der in § 651i BGB bezeichneten Art oder aus wichtigem, M-TOURS Erlebnisreisen erkennbaren Grund wegen Unzumutbarkeit kündigen, hat er M-TOURS Erlebnisreisen zuvor eine angemessene Frist zu setzen. Dies gilt nur dann nicht, wenn Abhilfe unmöglich ist oder von M-TOURS Erlebnisreisen verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes, für M-TOURS Erlebnisreisen erkennbares Interesse des Kunden gerechtfertigt ist.

12.4 Bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen ist der Kunde verpflichtet, im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen alles ihm Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuell entstehenden Schaden so gering wie möglich zu halten. Insbesondere hat er M-TOURS Erlebnisreisen auf die Gefahr eines Schadens aufmerksam zu machen.

12.5 Sofern das Gepäck des Kunden bei Flugreisen verloren geht, beschädigt wird oder nicht rechtzeitig ankommt, muss der Kunde unverzüglich eine schriftliche Schadensanzeige (P.I.R.) vor Ort bei der Fluggesellschaft, die die Beförderung durchgeführt hat, vornehmen. Die Schadensanzeige ist bei Gepäckverlust binnen 7 Tagen, bei Verspätungen innerhalb von 21 Tagen nach Aushändigung, zu erstatten. Fluggesellschaften lehnen in der Regel Erstattungen ab, wenn die Schadenanzeige nicht ausgefüllt worden ist. M-TOURS Erlebnisreisen übernimmt keine Haftung für den Verlust bzw. die Beschädigung von Wertgegenständen oder Geld im aufgegebenen Gepäck, wenn jene bei der Aufgabe des Gepäckstücks auf dem Flugschein nicht ausdrücklich vermerkt worden sind. Im übrigen ist der Verlust, die Beschädigung oder die Fehlleitung von Reisegepäck M-TOURS Erlebnisreisen bzw. der Reiseleitung unverzüglich anzuzeigen.

12.6 Ansprüche in Fällen der Nichtbeförderung, Annullierung und Verspätungen aus der EU Verordnung Nr. 261/2004 sind ausschließlich an die ausführende Fluggesellschaft zu richten.

 

  1. Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens

Die Verordnung (EG) Nr. 2111/2005 zur Unterrichtung von Fluggästen über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens verpflichtet M-TOURS Erlebnisreisen, den Kunden über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft sämtlicher im Rahmen der gebuchten Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen bei der Buchung zu informieren. Steht bei der Buchung die ausführende Fluggesellschaft noch nicht fest, so ist M-TOURS Erlebnisreisen verpflichtet, dem Kunden die Fluggesellschaft bzw. die Fluggesellschaft(en) zu nennen, die wahrscheinlich den Flug durchführen wird bzw. werden. Sobald M-TOURS Erlebnisreisen bekannt ist, welche Fluggesellschaft den Flug durchführen wird, muss M-TOURS Erlebnisreisen den Kunden informieren. Wechselt die dem Kunden als ausführende Fluggesellschaft genannte Fluggesellschaft, muss M-TOURS Erlebnisreisen den Kunden über den Wechsel informieren. M-TOURS Erlebnisreisen muss unverzüglich alle angemessenen Schritte einleiten, um sicherzustellen, dass der Kunde so rasch wie möglich über den Wechsel unterrichtet wird. Im Rahmen des Codesharings ist es möglich, dass die von M-TOURS Erlebnisreisen genannte Fluggesellschaft den Flug ganz oder teilweise durch verbundene Fluggesellschaften durchführen lässt. M-TOURS Erlebnisreisen wird dies dem Kunden schnellstmöglich nach Kenntnis mitteilen. Eine Leistungsänderung ist damit nicht verbunden. Die von der EU-Kommission auf der Basis der EU-VO 2111/2005 veröffentlichte „gemeinschaftliche Liste“ unsicherer Fluggesellschaften ist unter http://ec.europa.eu/transport/modes/air/safety/air-ban/index_de.htm abrufbar.

 

  1. Pass-, Visa-, Einreise- und Gesundheitsbestimmungen

14.1 M-TOURS Erlebnisreisen informiert den Kunden über die Pass- und Visaerfordernisse, sowie über gesundheitspolizeiliche Formalitäten, die für die Reise und den Aufenthalt erforderlich sind und die ungefähre Dauer, die für eine Beschaffung etwaiger Dokumente erforderlich ist. Der Kunde ist jedoch für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu Lasten des Kunden, ausgenommen, wenn sie durch eine Falsch- oder Nichtinformation durch M-TOURS Erlebnisreisen bedingt sind.

14.2 Zur Erfüllung der Verpflichtung nach Ziff. 14.1 wird der Kunden M-TOURS Erlebnisreisen vollumfassend und wahrheitsgemäß über seine Staatsangehörigkeit, sowie die aller Mitreisenden informieren, ferner über etwaige Besonderheiten, wie beispielsweise Doppelstaatsbürgerschaften, Staatenlosigkeit, etc..

14.3 Sollten Einreisevorschriften einzelner Länder vom Kunden nicht eingehalten werden, so dass der Kunde deshalb an der Reise verhindert ist, kann M-TOURS Erlebnisreisen den Kunden mit den entsprechenden Rücktrittsgebühren belasten. 

14.4 M-TOURS Erlebnisreisen haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa, Reisegenehmigungen und/oder sonstiger Dokumente durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn der Kunde M-TOURS Erlebnisreisen mit der Besorgung beauftragt hat, es sei denn, dass M-TOURS Erlebnisreisen eigene Pflichten schuldhaft verletzt hat.

 

  1. Zollbestimmungen

Der Kunde ist verpflichtet, sowohl die Zollbestimmungen des bereisten Landes als auch die des Heimatlandes zu beachten. Der Kunde ist verpflichtet, sich selbst über die geltenden Vorschriften zu informieren.

 

  1. Rechtswahl

Auf das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und M-TOURS Erlebnisreisen findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Dies gilt auch für das gesamte Rechtsverhältnis. Soweit bei Klagen des Kunden gegen M-TOURS Erlebnisreisen im Ausland für die Haftung von M-TOURS Erlebnisreisen dem Grunde nach nicht deutsches Recht angewendet wird, findet bezüglich der Rechtsfolgen, insbesondere hinsichtlich Art, Umfang und Höhe von Ansprüchen des Kunden ausschließlich deutsches Recht Anwendung.

 

  1. Gerichtsstand

17.1 Der Kunde kann M-TOURS Erlebnisreisen nur am Sitz des Unternehmens verklagen.

Gerichtsstand ist Osnabrück.

17.2 Für Klagen von M-TOURS Erlebnisreisen gegen den Kunden ist der Wohnsitz des Kunden maßgebend. Für Klagen gegen Kunden, bzw. Vertragspartner des Reisevertrages, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand Osnabrück vereinbart.

17.3 Die vorstehenden Bestimmungen gelten nicht,

  1. a) wenn und insoweit sich aus vertraglich nicht abdingbaren Bestimmungen internationaler Abkommen, die auf den Reisevertrag zwischen dem Kunden und M-TOURS Erlebnisreisen anzuwenden sind, etwas anderes zugunsten des Kunden ergibt oder
  2. b) wenn und insoweit auf den Reisevertrag anwendbare, nicht abdingbare Bestimmungen im Mitgliedstaat der EU, dem der Kunde angehört, für den Kunden günstiger sind als die genannten Bestimmungen oder die entsprechenden deutschen Vorschriften.

 

  1. Aufrechnungsverbot

Der Kunde ist nicht berechtigt gegen Ansprüche von M-TOURS Erlebnisreisen auf Zahlung des vereinbarten Reisepreises die Aufrechnung zu erklären, es sei denn, die Gegenforderung ist unbestritten oder rechtskräftig festgestellt.

 

  1. Abtretungsverbot

Eine Abtretung jeglicher Ansprüche des Kunden aus Anlass der Reise, gleich aus welchem Rechtsgrund, an Dritte ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für mitreisende Familienangehörige.

 

  1. Datenschutz

Personenbezogenen Daten, die der Kunde M-TOURS Erlebnisreisen zur Verfügung stellt, werden elektronisch erfasst, gespeichert, verarbeitet, an Leistungsträger und/oder Versicherer übermittelt und genutzt, soweit dies zur Vertragsdurchführung erforderlich ist. M-TOURS Erlebnisreisen wird dabei alle datenschutzrechtlichen Vorschriften beachten, ebenso für M-TOURS Erlebnisreisen tätige Dritte.

Weitere Einzelheiten zum Datenschutz findet der Kunde unter: https://www.m-tours.de/datenschutz

 

  1. Hinweis für Verbraucher

Die Plattform zur außergerichtlichen Online–Streitbeilegung (sog. OS-Plattform) der EU-Kommission befindet sich unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/

M-TOURS Erlebnisreisen ist nicht bereit und verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

 

  1. Allgemeine Bestimmungen

Die Unwirksamkeit der einzelnen Bestimmungen des Reisevertrages und dieser Bedingungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages und dieser Bedingungen zur Folge. 

 

  1. Veranstalter

 

M-TOURS Erlebnisreisen GmbH

Große Straße 17 - 19

49074 Osnabrück 

 

Telefon: 49 (0)541 60 08 16- 70

Fax: 49 (0)541 60 08 16- 99

E-Mail: [email protected]

 

Internet: www.m-tours.de

 

Stand: Oktober 2021

 

M-TOURS Erlebnisreisen als Vermittler/Reisebüro und Verkäufer von Hotelgutscheinen/ Eventtickets

 

Definitionen

  1. a) Hotelgutschein

Hotelgutscheine haben konkret bezeichnete Waren und Dienstleistungen des im Gutschein genannten Hotels zum Inhalt. Dies können z. B. Übernachtungs- und Verpflegungsleistungen, Nutzung des Internets sowie anderer Kommunikationseinrichtungen, Nutzung von Wellnesseinrichtungen, Zurverfügungstellung von Stellplätzen und Serviceleistungen sein. Den Inhalt des jeweiligen Hotelgutscheins bestimmt das Hotel und legt diesen im Gutschein fest. 

  1. b) Eventticket

Eventtickets haben konkret bezeichnete Veranstaltungen zum Inhalt. Diese können z. B. Konzerte, Messen oder Musicals sein. Der jeweilige Veranstalter ist Aussteller der Ticktets.

 

  1. Vermittlervertrag

M-TOURS Erlebnisreisen vermittelt Reise- und Beförderungsleistungen, sowie Eventticktes im Namen, im Auftrag und auf Rechnung der jeweiligen Reiseveranstalter und Leistungsträger (Reiseveranstalter, Bahnunternehmen, Hoteliers, Mietwagenunternehmen, Reeder, Event-Veranstalter, Reiseversicherer, Beherbergungs- und Verpflegungsbetriebe, Sportanbieter, Skiliftbetreiber und/oder Fluggesellschaft, etc.), denen die Durchführung der Reise- und Beförderungsleistungen oder des Events obliegt. Der Vertrag über die tatsächliche Erbringung der Leistung kommt zwischen dem Kunden und dem Reiseveranstalter, Eventveranstalter und/oder Leistungsträger zustande.

 

  1. Vertragsschluss, Pflichten

2.1 M-TOURS Erlebnisreisen wird bei entsprechender Beratung und im Rahmen der Verfügbarkeit alles Erforderliche tun, den gewünschten Reise-, Beförderungs-, Unterbringungs-, Veranstaltungs- und/oder Reiseversicherungsvertrag zwischen dem Kunden und dem Vertragspartner zu vermitteln.

2.2 M-TOURS Erlebnisreisen wird den Kunden vor Abgabe seiner Vertragserklärung bei Reiseleistungen ordnungsgemäß i.S. der Art. 250 §§ 1-3, 251 EGBGB klar, verständlich und in hervorgehobener Weise auf einem dauerhaften Datenträger informieren.

2.3 Der Kunde ist an die von ihm beauftragte Anmeldung, bzw. Buchung gebunden.

2.4 M-TOURS Erlebnisreisen wird den Kunden über Art und Umfang der vermittelten Leistung informieren. Es handelt sich dabei um Informationen, die von den Reiseveranstaltern, Eventveranmstaltern und/oder Leistungsträgern zur Verfügung gestellt werden. Für deren Vollständigkeit und Richtigkeit haftet M-TOURS Erlebnisreisen nur im Rahmen der Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns.

2.5 Nimmt der Kunde telefonisch einen Gutschein- oder Ticketkauf, bzw. eine Reisebuchung vor, schließt er einen Vermittlervertrag mit M-TOURS Erlebnisreisen. Erfolgt der Gutschein- oder Ticketkauf oder eine Buchung bei einem Verlag, so fungiert der Verlag lediglich als weiterer Vermittler zwischen dem Kunden und M-TOURS Erlebnisreisen.

2.6 Der Vertrag kommt bei einem Kauf in einem Geschäftsraum mit Aushändigung des Hotelgutscheins oder Eventtickets, im Übrigen durch Versendung des Hotelgutscheins oder Eventtickets zustande. Der Hotelgutschein und das Eventtickets kann dem Kunden per E-Mail oder postalisch übersendet werden.

2.7 Von dem jeweiligen Vertragspartner zur Verfügung gestellte Unterlagen und/oder Informationen wird M-TOURS Erlebnisreisen dem Kunden umgehend weiterleiten.

 

  1. Besondere Regelungen Vermittlung von Unterkünften über die Website

3.1 Das verbindliche Angebot auf die Vermittlung der ausgewählten Unterkunft gibt der Kunde ab, wenn er nach Eingabe seiner Daten die Buchung durch Klicken des Buttons „zahlungspflichtig bestellen“ abschließt. Das Angebot auf Vermittlung der Unterkunft gilt durch M-TOURS Erlebnisreisen als angenommen, sobald dem Kunden die Buchungsbestätigung/Reisebestätigung zugeschickt wird. 

3.2 Der Beherbergungsvertrag kommt unmittelbar zwischen dem Kunden und dem Anbieter der vermittelten Unterkunft („Anbieter“) zustande. Auf die für den Beherbergungsvertrag geltenden Bedingungen des Anbieters weist M-TOURS Erlebnisreisen während der Buchung hin.

3.3 Soweit der Kunde Sonderwünsche bei der Buchung, beispielsweise zur Etage, zum Zimmer oder vergleichbare Wünsche angeben hat, sind diese unverbindlich. M-TOURS Erlebnisreisen übernimmt keine Haftung für die Erfüllung dieser Wünsche. M-TOURS Erlebnisreisen weist darauf hin, dass Sonderwünsche ausschließlich durch ausdrückliche Bestätigung der Unterkunft gegenüber dem Kunden Vertragsbestandteil werden.

3.4 Soweit nicht gesondert ausgezeichnet, verlangt M-TOURS Erlebnisreisen keine Gebühren für Umbuchungen, Rücktritt sowie Nichtinanspruchnahme des Beherbergungsvertrags, bezüglich der hierbei anfallenden Kosten und Gebühren des Anbieters gelten dessen Bedingungen. M-TOURS Erlebnisreisen weist darauf hin, dass im Regelfall bei dem Anbieter Kosten und Gebühren fällig werden.

3.5 Sämtliche Erklärungen die die nicht vertragsgemäße Zurverfügungstellung der Unterkunft betreffen, sind gegenüber dem jeweiligen Anbieter zu erklären.

 

  1. Zahlung/Eigentumsvorbehalt bei Hotelgutscheinen/Eventtickets

4.1 Der Kaufpreis für Hotelgutscheine/Eventtickets ist fällig und zahlbar mit Übergabe oder Versendung des/der Hotelgutscheine/Eventtickets. Bei telefonischer Buchung erfolgt die Zahlung per Lastschrift, Paypal oder Kreditkarte nach Wahl von M-TOURS Erlebnisreisen. Die Abbuchung erfolgt im Lastschriftverfahren binnen 14 Tagen nach Vertragsschluss. Abweichend hiervon kann M-TOURS Erlebnisreisen festlegen, dass eine Zahlung erst nach Übergabe des Hotelgutscheins/der Eventtickets fällig und per Überweisung zahlbar ist. Eine Zahlung hat dann unverzüglich, spätestens bis zum 5. Werktag nach Erhalt des Gutscheins bei M-TOURS Erlebnisreisen einzugehen.

4.2 Hotelgutscheine und Eventtickets verbleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von M-TOURS Erlebnisreisen.

 

  1. Zahlungsabwicklung

5.1 Im Rahmen der Zahlungsabwicklung übernimmt M-TOURS Erlebnisreisen das Inkasso für die Anbieter. Die Zahlung(en) des Kunden erfolgen an M-TOURS Erlebnisreisen. M-TOURS Erlebnisreisen fordert den Kunden im Rahmen des Vertragsschlusses oder hiernach zur Zahlung auf. Zu diesem Zweck behält sich M-TOURS Erlebnisreisen zahlungsvorbereitende Schritte vor, die auch mit Authentifizierungsmaßnahmen einhergehen können. Für abweichende Regelungen gelten die Hinweise im Rahmen der Buchung.

5.2 Werden fällige Zahlungen vom Kunden nicht oder nicht vollständig innerhalb gesetzter Zahlungsfristen geleistet, kann M-TOURS Erlebnisreisen von dem jeweiligen Vertrag zurücktreten. Wenn der Kunde Zahlungen trotz Fälligkeit nicht leistet, behält sich M-TOURS Erlebnisreisen zudem vor, für die zweite Mahnung eine Mahnkostenpauschale von EUR 7,50 zu erheben. Der Nachweis nicht entstandener oder wesentlich niedrigerer Kosten bleibt dem Kunden unbenommen. Eine Rückgabe von Hotelgutscheinen ist nicht möglich. Ein gesetzliches Widerrufsrecht bleibt hiervon unberührt

 

  1. Serviceentgelte

Serviceentgelte für die Vermittlung von Reise- und Beförderungsleistungen oder Eventtickets im Auftrag des Kunden sind zwischen M-TOURS Erlebnisreisen und dem Kunden jeweils zu vereinbaren. Diese Vereinbarung erfolgt deutlich sichtbar im jeweiligen Buchungsverlauf. Der Anspruch von M-TOURS Erlebnisreisen auf das vereinbarte Serviceentgelt bleibt ungeachtet etwaiger Ansprüche des Kunden gegen den Reiseveranstalter/Eventveranstalter/Leistungsträger aufgrund Schlechtleistung, Stornierung, Umbuchung, Ersetzung, Ausfall und/oder Änderungen seitens des Kunden oder des Reiseveranstalters/Eventveranstalters/Leistungsträgers bestehen, es sei denn, M-TOURS Erlebnisreisen haftet für ein eigenes Beratungs- oder Vermittlungsverschulden.

 

  1. Leistungen aus Hotelgutscheinen/Verlust

7.1 Bei Hotelgutscheinen ohne vorher vereinbarten Reisetermin ist eine Inanspruchnahme lediglich nach Verfügbarkeit eines Zimmers in der durch den Gutschein zugesagten Zimmerkategorie möglich. Je nach gewähltem Angebot können Ausschlusszeiträume und Begrenzungen bei der Gültigkeitsdauer bestehen. Reservierungen zur Einlösung des Hotelgutscheins müssen mindestens 72 Stunden vor Anreise direkt beim Hotel erfolgen. Hierbei ist zu anzugeben, dass ein M-TOURS Erlebnisreisen Hotelgutschein eingelöst werden soll, es sind außerdem die im Gutschein enthaltenen Leistungen anzugeben. Der Gutschein ist bei der Anreise dem Hotel im Original zu übergeben und die Einlösung ggf. zu quittieren. Die Kombination von mehreren Gutscheinen ist, sofern nichts anderes vereinbart ist, nicht möglich. M-TOURS Erlebnisreisen weist darauf hin, dass viele Hotels eine Kaution bei Anreise verlangen, die durch Barzahlung, teilweise auch Kreditkartenzahlung hinterlegt werden kann. Eine unter Verwendung des Gutscheins vorgenommene Reservierung ist vorbehaltlich abweichender schriftlicher Vereinbarung mit dem Hotel nicht stornierbar. Der Gutschein wird im Falle einer Nichtanreise ungültig.

7.2 Etwaige Gutscheine für weitere Leistungen sind vor Inanspruchnahme im Original dem jeweiligen Leistungsträger vorzulegen und zu übergeben.

7.3 Verlorene oder nicht mehr gültige Gutscheine und Eventtickets werden nicht ersetzt. Auch erfolgt keine Erstattung des Kaufpreises bei Verlust oder Ablauf der Gültigkeitsdauer. Für den Fall des Verlusts auf dem Versandweg gelten die gesetzlichen Regelungen.

 

  1. Einreisevorschriften, Visa und Versicherungen

8.1 M-TOURS Erlebnisreisen wird den Kunden über allgemeine Pass- und Visumerfordernisse des Bestimmungslandes, einschließlich der ungefähren Fristen für die Erlangung von Visa, sowie gesundheitspolizeilicher Formalitäten informieren (Art.  250 § 3 Ziff. 6 RGBGB). 

8.2 Zur Erfüllung der Verpflichtung nach Ziff. 3.1 wird der Kunden M-TOURS Erlebnisreisen und den Reiseveranstalter/ Leistungsträger voll umfassend und wahrheitsgemäß über seine Staatsangehörigkeit, sowie die aller Mitreisenden informieren, ferner über etwaige Besonderheiten, wie beispielsweise Doppelstaatsbürgerschaften, Staatenlosigkeit, etc..

8.3 Der Kunde ist für die Beschaffung von Pass-, Visa- und Gesundheitsdokumenten oder sonstiger für die Reisedurchführung erforderlicher Dokumente und Reisegenehmigungen, z.B. US-Reisegenehmigungen im ESTA-Verfahren ohne anderslautende Vereinbarung ausschließlich allein verpflichtet und für die Einhaltung der entsprechenden Vorschriften selbst verantwortlich. Nachteile, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu Lasten des Kunden, sofern M-TOURS Erlebnisreisen den Kunden ordnungsgemäß nach Ziff. 4.1 informiert hat und der Kunde seinen Verpflichtungen aus Ziff. 4.2 nachgekommen ist.

8.4 M-TOURS Erlebnisreisen haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa, Reisegenehmigungen und sonstigen Dokumenten durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn der Kunde M-TOURS Erlebnisreisen mit der Besorgung beauftragt hat, es sei denn, dass M-TOURS Erlebnisreisen eigene Pflichten schuldhaft verletzt hat.

8.5 Der Kunde ist verpflichtet, sowohl die Zollbestimmungen des bereisten Landes als auch die des Heimatlandes zu beachten. Der Kunde ist verpflichtet, sich selbst über die geltenden Vorschriften zu informieren.

8.6 M-TOURS Erlebnisreisen empfiehlt dem Kunden ausdrücklich den Abschluss folgender Versicherungen:

  • Reiserücktrittkostenversicherung,
  • Reisegepäckversicherung,
  • Reiseabbruchversicherung,
  • Reiseunfallversicherung,
  • Reisekrankenversicherung.

 

  1. Allgemeine Geschäftsbedingungen und Beförderungsbedingungen

Für die Durchführung und Bezahlung der von M-TOURS Erlebnisreisen vermittelten Reise-, Event-und/oder Beförderungsleistungen gelten die Allgemeinen Geschäfts- und Beförderungsbedingungen der jeweiligen Reiseveranstalter und/oder Leistungsträger. Bei Flug- und Bahnbeförderungsleistungen gelten die jeweils von der zuständigen Verkehrsbehörde oder auf Grund von internationalen Übereinkommen erlassenen Beförderungsbedingungen und Tarife.

 

  1. Vertragsunterlagen

Vertrags- und Reiseunterlagen des vermittelten Reiseveranstalters und/oder Leistungsträgers, die dem Kunden direkt oder durch M-TOURS Erlebnisreisen ausgehändigt werden (Buchungsbestätigungen, Flugscheine, Hotelgutscheine, Visa, Versicherungsscheine und sonstige Reiseunterlagen) hat der Kunde auf Richtigkeit und Vollständigkeit, insbesondere auf die Übereinstimmung mit der Buchung und dem Vermittlungsauftrag zu überprüfen. Der Kunde hat erkennbare Fehler, Abweichungen, fehlende Unterlagen oder sonstige Unstimmigkeiten unverzüglich M-TOURS Erlebnisreisen und dem Reiseveranstalter/Leistungsträger mitzuteilen.

 

  1. Gewährleistung

11.1 Reisevertragliche Gewährleistungsansprüche, Ersatzansprüche aus dem Beförderungsvertrag und/oder versicherungsvertragliche Regulierungsansprüche hat der Kunde gegenüber den vermittelten Reiseveranstaltern, Leistungsträgern und/oder Versicherern geltend zu machen.

11.2 M-TOURS Erlebnisreisen ist nicht berechtigt, den Kunden bezüglich etwaiger Ansprüche gegenüber dem vermittelten Reiseveranstalter, Leistungsträger und/oder Versicherer über Art, Umfang und Höhe von etwaigen Ansprüchen, Anspruchsvoraussetzungen und einzuhaltende Fristen oder sonstige rechtliche Bestimmungen zu beraten.

11.3 Mängelanzeigen des Kunden, bzw. andere Erklärungen des Kunden bezüglich der Erbringung der Reiseleistung und/oder Ansprüchen gegen den Reiseveranstalter/Leistungsträger, die gegenüber M-TOURS Erlebnisreisen abgegeben werden, wird M-TOURS Erlebnisreisen unverzüglich an den Reiseveranstalter/Leistungsträger weiterleiten, 

  • 651v Ziff. 4 BGB.

11.4 Dem Kunden wird empfohlen, seine Erklärungen gem. Ziff. 6.3 auf einem dauerhaften Datenträger zu übermitteln.

11.5 Die Regelungen nach Ziff. 7.1 - 7.3 gelten hinsichtlich reisevertraglicher Gewährleistungsansprüche nicht, sofern M-TOURS Erlebnisreisen selbst Reiseveranstalter im Sinne des Teils I dieser Allgemeinen Geschäfts- und Reisebedingungen ist.

 

  1. Datenschutz

Personenbezogene Daten, die der Kunde M-TOURS Erlebnisreisen zur Verfügung stellt, werden elektronisch erfasst, gespeichert, verarbeitet und an Reiseveranstalter, Leistungsträger und/oder Versicherer übermittelt und genutzt, soweit dies zur Vertragsdurchführung erforderlich ist. M-TOURS Erlebnisreisen wird dabei alle datenschutzrechtlichen Vorschriften beachten, ebenso für M-TOURS Erlebnisreisen tätige Dritte. 

Weitere Einzelheiten zum Datenschutz findet der Kunde unter: https://www.m-tours.de/datenschutz/ 

 

  1. Rechtswahl, Gerichtsstand, salvatorische Klausel

Auf das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis zwischen M-TOURS Erlebnisreisen und dem Kunden findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung.

 

  1. Gerichtsstand

14.1 Im Falle von Klagen des Kunden gegen M-TOURS Erlebnisreisen ist Gerichtsstand ausschließlich Osnabrück.

14.2 Für Klagen von M-TOURS Erlebnisreisen gegen den Kunden ist der Wohnsitz des Kunden maßgebend. Für Klagen gegen Kunden, bzw. Vertragspartner, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand Osnabrück vereinbart.

 

  1. Hinweis für Verbraucher

Die Plattform zur außergerichtlichen Online–Streitbeilegung (sog. OS-Plattform) der EU-Kommission befindet sich unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/ .

M-TOURS Erlebnisreisen ist grundsätzlich nicht bereit und verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

 

  1. Allgemeine Bestimmungen

Die Unwirksamkeit der einzelnen Bestimmungen des Vermittlungsvertrages und dieser Bedingungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vermittlungsvertrages und dieser Bedingungen zur Folge.

 

17. Vermittler

M-TOURS Erlebnisreisen GmbH

Große Straße 17 - 19

49074 Osnabrück 

Telefon: 49 (0)541 98109100 

Fax: 49 (0)541 981091 99

E-Mail: [email protected]

Internet: www.m-tours.de

Stand: Mai 2024